Hygienekonzept für die Durchführung von Veranstaltungen angesichts des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Fritz Thyssen Stiftung

Stand: August 2021

wir freuen uns, Sie wieder in der Fritz Thyssen Stiftung begrüßen zu können und bitten Sie im Rahmen Ihres Besuchs folgende Punkte zu beachten:

  • Kein Zugang zur Stiftung bei Krankheitssymptomen wie z.B. Fieber, Husten und Geruchsverlust, die Anzeichen einer Infektion mit dem Coronavirus sein können, bis
    der Verdacht ärztlicherseits aufgeklärt ist
  • Teilnahme nur zulässig bei Vorlage eines Nachweises der vollständigen Impfung, der Genesung (nicht länger als sechs Monate) oder eines negativen Tests (nicht älter als 48 Stunden, bestätigt durch eine Teststelle)
  • Hygienische Handdesinfektion unmittelbar nach Betreten der Stiftung (Desinfektionsmittel steht im Eingangsbereich zur Verfügung)
  • Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m wann immer möglich
  • Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske des Standards FFP2 oder einer vergleichbaren Maske (insbesondere KN95&N95) jeweils ohne Ausatemventil, außer
    zum Verzehr von Speisen und Getränken
  • Verpflichtung zur Beibehaltung des zugeordneten Sitzplatzes
  • Keine eigenhändige Desinfektion jeglicher Flächen in der Stiftung
  • Einlass frühestens einer halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn

Kontaktdatenerfassung und Rückverfolgbarkeit

Um in einem Verdachtsfall die Infektionskette nachvollziehen zu können, erhebt der Veranstalter bzw. die Stiftung Ihre Kontaktdaten, d.h. Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihre Telefonnummer/E-Mail Adresse und speichert diese erhobenen personenbezogenen Daten für einen Zeitraum von vier Wochen unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Nach Ablauf dieser vier Wochen werden diese Daten verlässlich gelöscht.

Hinweise

Die Voraussetzungen zur Teilnahme an Veranstaltungen in der Fritz Thyssen Stiftung werden gemäß den behördlichen Anordnungen und medizinischen Empfehlungen laufend angepasst und auf der Homepage der Stiftung entsprechend aktualisiert. Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass sich die Fritz Thyssen Stiftung vorbehält, Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, sollte das Infektionsgeschehen dies gemäß rechtlicher Bestimmungen bzw. der Einschätzung der Fritz Thyssen Stiftung erforderlich machen.